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1. Allgemeines

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1.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen der WO-OW AG und dem Besteller bzw. Käufer (nachfolgend „Kunde“) richten sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Soweit keine abweichenden Individualabreden getroffen wurden, bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die ausschliessliche Grundlage für sämtliche zwischen der WO-OW AG und dem Kunden abgewickelten Geschäfte. Anderslautende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder Dritter sind deshalb nur dann gültig, wenn und soweit sie von der WO-OW AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dem Hinweis eines Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht die WOOW AG hiermit ausdrücklich. Sollte der Kunde mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, muss er die WO-OW AG unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen. Für den Fall eines schriftlichen Widerspruchs behält sich die WO-OW AG vor, ihre Angebote und Lieferungen ersatzlos zurückzuziehen, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche irgendwelcher Art ableiten kann.

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1.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch die WO-OW AG schriftlich akzeptiert worden ist (Auftragsbestätigung). Die WO-OW AG ist frei, Bestellungen ohne Begründung abzulehnen.

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1.3 Sollten einzelne der vorliegenden Bestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck erreicht wird.

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1.4 Die vorliegende Version der AGB ersetzt sämtliche früheren Versionen.

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2. Technische Vorschriften

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2.1 Mangels abweichender Vereinbarung entsprechen die Produkte der WO-OW AG den im Zeitpunkt der Lieferung in der Schweiz gültigen technischen Vorschriften.

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2.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die am Einsatzort massgebenden technischen Vorschriften eingehalten werden. Soweit diese von den schweizerischen Vorschriften abweichen, hat der Kunde bei der Bestellung die notwendigen Modifikationen schriftlich und detailliert zu verlangen.

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3. Lieferbedingungen

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3.1 Mangels abweichender Vereinbarung gelten Lieferfristen und Liefertermine als ungefähre Angaben. Sie beziehen sich auf die Bereitstellung der bestellten Produkte ab Werk der WO-OW AG in Zürich.

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3.2 Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss (Ziff. 1.2) und sobald allfällige Vorauszahlungen oder Sicherheiten geleistet wurden, sämtliche technischen Fragen geklärt sind und allfällige behördliche Genehmigungen vorliegen.

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3.3 Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde seine Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht oder verspätet erfüllt oder wenn Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Betriebsstörungen, Maschinendefekte oder wegen verspäteter bzw. fehlerhafter Zulieferung von Rohwaren, Halb- oder Fertigfabrikaten eintreten.

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3.4 Falls der Kunde mit einer Vorauszahlung oder der Zahlung aus einer früheren Lieferung im Rückstand ist, ist die WO-OW AG ohne weiteres berechtigt, mit der Ausführung neuer Bestellungen zuzuwarten oder diese ganz oder teilweise zurückzuhalten, bis alle Zahlungsrückstände beglichen sind.

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3.5 Wird ein bestimmter Liefertermin vereinbart, gelten die Ziffern 3.2 bis 3.4 analog.

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3.6 Wegen verspäteter Lieferung stehen dem Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch irgendwelche Minderungs- oder Schadenersatzansprüche (weder für direkte noch indirekte Schäden) zu. Jegliche Haftung der WO-OW AG sowie deren Hilfspersonen sind soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

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3.7 Die WO-OW AG ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Sie trägt die dadurch allenfalls entstehenden Mehrkosten der Logistik, sofern diese Teillieferungen nicht wegen mangelnder Mitwirkung oder Zahlungsrückständen des Kunden oder auf dessen Wunsch erfolgen.

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3.8 Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Lieferung bzw. Teillieferung ab Werk der WO-OW AG zur Abholung durch den Kunden bzw. dessen Frachtführer bereitsteht und dem Kunden dieser Termin mitgeteilt worden ist.

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4. Preise und Zahlungsbedingungen

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4.1 Bei den in den Katalogen, Preislisten, der Website oder im online Shop der WO-OW AG aufgeführten Preisen handelt es sich um Richtpreise die als solche nicht verbindlich sind. Preis-, Sortiments- und Produktänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Bestellungen, auch im Online Bestellsystem Aufträge und „Auftragsbestätigungen“ des KUNDEN gelten als blosse Offerte zum VERTRAGSSCHLUSS

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4.2 Verbindlich sind erst die in einer konkreten Offerte oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern in der Offerte oder im Begleitschreiben nicht anders geregelt sind Offerten längstens 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Bestellt der Kunde geringere Stückzahlen als offeriert, bleiben Mindermengen- oder sonstige Zuschläge vorbehalten.

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4.3 Alle Preise der WO-OW AG verstehen sich netto (inkl. MWST) ab Werk der WO-OW AG in Zürich, Schweiz ("Ex Works", gemäss Incoterms 2010).

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4.4 Sämtliche Kosten für Verpackung, Transport, Versicherungen, öffentliche Abgaben und Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer, Zölle, Ausfuhr-, Durchfuhr und andere Bewilligungen etc.) sind nicht in den Preisen inbegriffen und gehen zu Lasten des Kunden. Soweit die WO-OW AG diese Kosten vorschiesst, sind sie ihr vom Kunden zu erstatten.

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4.5 Auf Leuchten und Leuchtmittel werden vorgezogene Recycling Gebühren (vRG) erhoben. Für Leuchten gelten verschiedene Tarifstufen, Leuchtmittel sind mit einem einheitlichen Tarif belegt. Diese Tarife gelten in der gesamten Schweiz einheitlich und unterliegen der vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichten Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PVB). Die Tarife und Gerätelisten sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS erhältlich bzw. unter www.slrs.ch einzusehen.

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4.6 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort fällig und durch den Kunden ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die WO-OW AG behält sich vor, ganze oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Für Privatkunden gilt bei online Bestellungen Vorauskasse oder PayPal Bezahlung.

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4.7 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Übergabe, Transport, Abnahme oder Installation der Lieferung aus nicht von der WO-OW AG zu vertretenden Gründen verzögert oder verunmöglicht werden. Dasselbe gilt, wenn einzelne Produkte fehlen oder mangelhaft sind.

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4.8 Hat ein Kunde mehrere offene Rechnungen, so ist die WO-OW AG berechtigt, Zahlungen auch bei gegenteiliger Anweisung des Kunden auf die älteste(n) offene(n) Rechnung(en) anzurechnen.

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4.9 Der Kunde anerkennt, dass eine Verrechnung von Vorauszahlungen oder Zahlungen für Lieferungen mit allfälligen Forderungen des Kunden gegenüber der WO-OW AG ausgeschlossen ist. Ausgenommen sind Forderungen des Kunden, die von der WO-OW AG ausdrücklich schriftlich zur Verrechnung anerkannt oder die durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurden.

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4.10 Auf verspäteten Zahlungen hat der Kunde auch ohne vorherige Mahnung einen Verzugszins von 8% p.a. zu bezahlen. Die WO-OW AG ist bei Zahlungsverzug des KUNDEN berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen. Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt.

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4.11 Die WO-OW AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. allfällige Nebenkosten und Verzugszinsen) Eigentümerin der gesamten Lieferung. Der Käufer darf über die mit dem Eigentumsvorbehalt belastete Ware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum der WO-OW AG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

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5. Mängelrüge, Garantie

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5.1 Die Produkte sind vom Kunden sofort nach Eingang sorgfältig auf Vollständigkeit, Richtigkeit und auf mögliche Mängel zu untersuchen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen und dem zuständigen Frachtführer umgehend zwecks Sachverhaltsabklärung und Wahrung aller Rechte anzuzeigen

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5.2 Allfällige Fehlmengen, Falschlieferungen und/oder Mängel der gelieferten Produkte sind der WO-OW AG unverzüglich, spätestens jedoch 5 Kalendertage nach Übergabe der Produkte an den Kunden bzw. dessen Frachtführer im Werk der WO-OW AG, schriftlich und unter genauer Bezeichnung der festgestellten Unstimmigkeiten bzw. Mängel mitzuteilen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist (massgebend ist das Eingehen der Mängelrüge bei der WO-OW AG) gilt die Lieferung mit Bezug auf Fehlmengen, Falschlieferungen sowie offene Mängel als genehmigt.

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5.3 Für Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innert der vorgenannten Untersuchungs- und Rügefrist (Ziff. 5.2) nicht entdeckt werden können (sog. verdeckte Mängel), gewährt die WO-OW AG auf ihren Produkten eine Garantie von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung bzw. Teillieferung im Werk der WO-OW AG zur Abholung durch den Kunden bzw. dessen Frachtführer bereitsteht und dem Kunden dieser Termin mitgeteilt worden ist. Die Garantie bezieht sich auf den vorausgesetzten Gebrauch der Produkte innerhalb der Produktspezifikationen.

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5.4 Allfällige verdeckte Mängel sind der WO-OW AG innert der Garantiefrist innert 5 Tagen nach Feststellung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Auf Verlangen hat der Kunde der WO-OW AG das defekte Produkt zur Verfügung zu stellen. Die Garantie erstreckt sich auf Mängel, die nachweisbar auf eine fehlerhafte Fabrikation, mangelhaftes Material oder das Nichteinhalten der massgebenden bzw. vereinbarten technischen Vorschriften (vorangehend Ziff. 2) zurückzuführen sind.

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5.5 Falls der Kunde Produkte beanstandet, die sich als mängelfrei herausstellen, kann dem Kunden der Prüfaufwand der WO-OW AG in Rechnung gestellt werden.

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6. Planung und Beratung durch WO-OW AG

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6.1 Soweit die WO-OW AG für den Kunden Beleuchtungskonzepte erarbeitet oder ihn diesbezüglich berät, handelt es sich um Gefälligkeitsleistungen, für welche die WO-OW AG keinerlei Haftung übernimmt. Davon ausgenommen ist das Einhalten konkret messbarer Vorgaben (z.B. Beleuchtungsstärke), sofern die WO-OW AG im Einzelfall schriftlich eine entsprechende Haftung übernimmt.

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7. Besondere Pflichten des Kunden

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7.1 Die Produkte dürfen nur durch ausgebildete Starkstrom-Fachleute (Elektriker) montiert/demontiert und gewartet werden. Achtung: Starkstrom bedeutet Lebensgefahr!

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7.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle generellen sowie die massgebenden örtlichen Vorschriften für die Montage/Demontage, den Betrieb und die Wartung der Produkte zu beachten und einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, die produktbezogenen Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen der WO-OW AG zu beachten und einzuhalten.

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7.3 Falls der Kunde Produkte der WO-OW AG an Dritte liefert oder durch Dritte installieren lässt, hat er diese Dritten schriftlich zur Einhaltung der Vorschriften gemäss den vorangehenden Ziffern 8.1 und 8.2 zu verpflichten und dafür zu sorgen, dass die Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen den Dritten in einer für sich verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem sind diese Dritten schriftlich zu verpflichten, die Pflicht gemäss dieser Ziffer 8.3 auf allfällige weitere Abnehmer zu übertragen.

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7.4 Wird ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden durch Handlungen und/oder Unterlassungen des Kunden oder einer seiner Hilfspersonen oder seiner Abnehmer oder Unterabnehmer etc. verursacht und aus diesem Grund die WO-OW AG in Anspruch genommen, steht dieser ein Rückgriffsrecht auf den Kunden zu. Dieser hat die WO-OW AG auf erstes Verlangen vollumfänglich schadlos zu halten und ihr auch die Kosten für die Abwehr der Inanspruchnahme zu ersetzen.

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8. Geistiges Eigentum

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8.1 Das geistige Eigentum an sämtlichen Produkten (inkl. Know-how) gehört ausschliesslich der WO-OW AG bzw. deren Lieferanten, die alleine berechtigt sind, gegebenenfalls gewerbliche Schutzrechte (Patente, Designs, Topographien etc.) zu registrieren. Sämtliche Urheberrechte an Soft bzw. Firmware, Kostenvoranschlägen, technischen Zeichnungen, der Gestaltung der Produkte, an Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie an sonstigen Unterlagen stehen uneingeschränkt der WO-OW AG bzw. deren Lieferanten zu.

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8.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, gilt diese Regelung auch dann, wenn die WO-OW AG kundenspezifische Anpassungen, Vorschläge, Projektskizzen oder Entwicklungen vornimmt. Solche Unterlagen und Dokumente der WO-OW AG dürfen ohne deren ausdrückliche Genehmigung weder ganz noch auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

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8.3 Soweit der Kunde der WO-OW AG Unterlagen/Daten (Zeichnungen, Pläne, Masse, Muster etc.) zustellt, sichert er zu, dass diese Unterlagen/Daten frei von Schutzrechten Dritter sind und im Rahmen des jeweiligen Projekts durch die WO-OW AG benützt und gegebenenfalls bearbeitet werden dürfen.

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9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

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9.1 Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der WO-OW AG und dem Kunden unterstehen schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

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9.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der schweizerische Sitz der WO-OW AG.

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9.3 Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der WO-OW AG sind ausschliesslich die Gerichte am schweizerischen Sitz der WO-OW AG zuständig. Die WO-OW AG bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu belangen.

 

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Anschrift

WO-OW AG | Ebnet 1 | CH-8126 Zumikon | info@wo-ow.com | www.wo-ow.com | Stand 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) WO-OW AG

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